EIN ZIEGELHAUS MACHT GLÜCKLICH

BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022. KFW 55 Förderung läuft aus.

Mit JUWÖ Ziegeln bleibt der monolithische Wandaufbau und damit wahrhaftige Nachhaltigkeit beim Bauen weiterhin problemlos möglich.

Der >> JUWÖ Ziegelkonfigurator hilft bei der Auswahl der passenden Ziegel für die jeweilige Effizienzklasse

Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.

Im Gegenzug entfällt das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55.

Zum >> Newsletter der KFW

Das bedeutet konkret:

  • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten können Sie noch bis 31.01.2022 beantragen – sie entfällt zum 01.02.2022.
  • Andere Effizienzhaus-Stufen und vor allem Gebäudesanierungen fördert die KFW unverändert.

Fakt ist: Die theoretischen und rechnerischen Werte der einzelnen Effizienzklassen mögen unterschiedlich sein. Die höheren Kosten sind real. Der tatsächliche Energiebedarf in modernen Neubauten ist unter Realbedingungen und in Abhängig vom Nutzerverhalten aber oftmals kaum unterschiedlich.

Jetzt gibt es zwei mögliche Entscheidungen der Bauherren:

1. "Wenn KFW 55 nicht mehr gefördert wird, dann kann ich auch beim GEG 20 Standard bleiben. Der ist ja auch schon sehr gut"

2. "Ich will die Förderung auf jeden Fall mitnehmen und mein Haus nach dem aller neuesten Stand der Technik bauen. Die höheren Kosten für Anlagentechnik, höherwertige Gebäudehülle sind es mir wert"

Fazit: Egal, wie Ihre Wahl ist, mit Ziegel geht alles: Monolithisch, Nachhaltig, wirtschaftlich und langlebig.

 

Neue Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 24.11.2020 hat das BMWi den ressortabgestimmten Entwurf der Förderrichtlinien zur Bundesförderung
für effiziente Gebäude (BEG) bekannt gegeben. 

Mit diesen BEG-Richtlinien, die in verschiedenen Teilen (Wohngebäude WG, Nichtwohngebäude NWG und
Einzelmaßnahmen EM) veröffentlicht werden, wird die bundesweite Förderung für den Bau und die Sanierung
von energieeffizienten Gebäuden fortgeführt und im Hinblick auf die Förderhöhen zum Teil gesteigert.
Hier eine kurze Übersicht über die wesentlichen Änderungen zur Vorgängerversion:

Die Förderung ist auf mindestens 10 Jahre angelegt (Ziel: mehr Planungssicherheit)

  • Die Förderung ist auf mindestens 10 Jahre angelegt (Ziel: mehr Planungssicherheit)
  • Einheitliche Förderlogik durch Angleichung der Förderung für WG und NWG
  • alle Fördertatbestände als Zuschuss und Kredit verfügbar
  • deutliche Erhöhung der förderfähigen Kosten für die Baubegleitung, Zuschuss beträgt 50 Prozent
  • alle Förderangebote mit einem Antrag bei einer Institution (KfW oder BAFA) zu beantragen, inkl.
  • Baubegleitung
  • Höchstsätze der förderfähigen Kosten werden in allen Programmteilen angehoben
  • Sanierung: Effizienzhaus 115 wird zum 1.7.21 abgeschafft, dafür wird dann Effizienzhaus 40 aufgenommen
  • (Sanierung WG und NWG sowie Neubau NWG)
  • Neu: iSFP-Bonus erhöht Fördersatz um 5 Prozent (BEG EM und BEG WG)
  • Neu: zusätzlicher Bonus für Nachhaltigkeit (NH-Klasse)
  • Neu: zusätzlicher Bonus für Erneuerbare Energien (EE-Klasse), dabei z.B. Erhöhung förderfähige Kosten
  • beim Effizienzhaus von 120.000 auf 150.000 Euro pro WE und Jahr
  • Bewilligungszeitraum bei allen Programmteilen beträgt 24 Monate (bei Bedarf um weitere 24 Monate
  • verlängerbar)
  • Energieberater ist verbindlich einzubinden (Ausnahme Einzelmaßnahmen Heizungen – wie bisher im
  • MAP)
  • Förderung im Nichtwohngebäudebereich (insb. Neubau) ändert sich und steigt stark an
  • Digitalisierungsmaßnahmen künftig alleinstehend förderfähig.

 

Nachfolgend haben wir für Sie einige Übersichtstabellen über die Fördersätze im Wohngebäudebereich zusammengestellt:

Hinweis: Den U-Wert von 0,20 W/mK erreichen Sie z.B.mit dem S 365/7,5 oder dem MZ 365/70 oder einem S 425/8

 

 

 

 

 

Die Umsetzung der neuen Förderrichtlinien erfolgt in mehreren Schritten, der angedachte Zeitplan sieht
dabei folgende Termine vor:
 
ab 01.01.21
BEG Einzelmaßnahmen (EM) als Zuschussförderung startet über das BAFA,
inkl. iSFP-Bonus - also auch EM der Gebäudehülle als Zuschuss über BAFA
 
bis 30.06.21
Kreditförderung Energieeffizient Bauen und Sanieren für EM, Wohngebäude
und Nichtwohngebäude läuft übergangsweise weiter über KfW (wie 2020)
 
ab 01.07.21
BEG EM in Kreditvariante startet durch KfW, also dann auch Einzelmaßnahmen
im Heizungsbereich über KfW
 
ab 01.07.21
BEG WG und BEG NWG startet, bleibt bis 31.12.22 bei KfW
 
ab 01.01.23
Zuschussförderung BEG WG und BEG NWG wird von KfW auf BAFA übertragen,
Kreditförderung läuft weiter bei KfW
 
Wichtige Fragen zur BEG werden auf der Internetseite des BMWi zusammengestellt und beantwortet.
 
Diese FAQ werden beständig aktualisiert und erweitert und gerade auch im Hinblick auf weitere Unklarheiten
während der schrittweisen Einführung der BEG für einen größeren Empfängerkreis beantwortet.