Die neuen Fördermöglichkeiten der KFW: EH40-QNG und KFN + QNG

"Effizienzhaus 40 - Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen" (EH40-QNG) und "Wohneigentum für Familie" (KFN + QNG)
Mit JUWÖ Ziegeln bleibt der monolithische Wandaufbau und damit wahrhaftige Nachhaltigkeit beim Bauen weiterhin erste Wahl.
Zukunftsfähiges Bauen ist auf die technische Leistungsfähigkeit von Baustoffen und Bauelementen angewiesen. Bei der Außenwand spielen Dämmung, Schallschutz, Brandschutz und Statik eine maßgebende Rolle. Hinzu kommen weitere Eigenschaften, die u.a. Auswirkungen auf ein gesundes Wohnraumklima ohne Schadstoffbelastungen und den sommerlichen Hitzeschutz.
Für den als Zehnkämpfer bekannten Baustoff Ziegel ist dies alles kein Problem. In der Gesamtbetrachtung von Funktionalität, Langlebigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Wohngesundheit ist und bleibt der Ziegel einer der leistungsfähigstenund nachhaltigsten Lösungen für Bauvorhaben - von Ein- und Mehrfamilienhäusern über den Geschoßwohnungsbau bis zu gewerblichen Objekten.
Um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukunft vermehrt in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Im Gegenzug entfiel das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 bereits im Jahre 2022. Einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten der KFW finden Sie hier >> Produktfinder für Ihren Neubau.
Welche Förderprogramme gibt es?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fordert und fördert der Staat nun konkret definierte Nachhaltigkeitsaspekte in einer neuen Nachhaltigkeitsklasse (NH). Mit Erfüllung der Kriterien wird der klimafreundliche Neubau von Wohngebäuden (KFN) in Form von zinsvergünstigten Krediten (Förderprogramme 297 und 298) gefördert. Je nach Zertifizierung sind dies je Wohneinheit 100.000 Euro bzw. 150.000 Euro. Der erforderliche Nachweis muss im Rahmen des gebäudebezogenen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erbracht werden.
- Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (EH40 + QNG): >>Link KFW zum Programm 297/298
Speziell für Familien gibt das Förderprogramm 300
Neu seit dem Wohnungsbaugipfel am 25.09.2023.
Das Wohneigentums-Förderprogramm wird attraktiver ausgestaltet: Die für die Inanspruchnahme des Kredits zulässige Grenze des zu versteuernden Einkommens wird von 60.000 auf 90.000 Euro angehoben (bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind).
Der Kredithöchstbetrag steigt um 30.000 Euro auf 170.000 Euro (bei EH 40-Standard) bzw. 270.000 Euro (bei QNG-Zertifizierung).
- Förderprogramm für Wohneigentum für Familien (KFN + QNG): >> Link KWF zum Programm 300.
Die Erfüllungskriterien:
- Effizienzhaus 40 - Gebäudehülle
- QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Zum Erfüllungskriterium Effizienzhaus 40
Der >> JUWÖ Ziegelkonfigurator hilft bei der Auswahl der passenden Ziegel für die jeweilige Effizienzklasse. In diesem Fall filtern Sie einfach nach KFW EffHaus 40/40 plus.
Eine schnelle Übersicht finden Sie hier:
Zum Erfüllungskriterium LCA - Lebenszyklusanalyse
Der Wert für das Treibhausgaspotenzial (GWP100) ist unter Einhaltung der Mindestanforderungender KfW-Programme nach den Bilanzierungsregeln des QNG für Wohngebäude zu berechnen. Zur Beurteilung der Umweltwirkungen nimmt man Bezug auf Umweltproduktdeklarationen (EPD), die für gefüllte und ungefüllte JUWÖ-Ziegel vorliegen.
Zum Erfüllungskriterium QNG - Nachhaltigkeitszertifizierung
Zur Verleihung eines Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen für ein Wohngebäude, ist ein Bewertungsprozess nach den Randbedingungen eines Bewertungssystems durchzuführen. Aktuell haben sich in Deutschland 4 Systeme etabliert. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist eine PLUS bzw. eine PREMIUM-Zertifizierung erreichbar, wobei die Maßgaben an Treibhausgas & Primärenergie, nachhaltiger Materialgewinnung, Schadstoffvermeidung sowie Barrierefreiheit ausschlaggebend sind.
Einen umfassenden Einblick in die Nachhaltigkeitszertifizierung erlangt man über das >>Informationsportal „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" des BMWSB.
Experte für Energieeffizienz notwendig für den Antrag
Für den Antrag ist ein Experte für Energieeffizienz einzubinden. Dies kann ein Statiker, Planer oder Energieberater sein, der sich in diesem Bereich weitergebildet hat und zertifiziert ist. Er prüft und bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen an das Gebäude und erstellt die für den Antrag benötigte Bestätigung. Der Kredit ist vor Beginn des Vorhabens bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Finanzvermittler oder Versicherungen) zu beantragen. Dort wird auch der Kreditvertrag abgeschlossen. Nach Erhalt der Zusage kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Der Abschluss des Vorhabens ist nach Einzug in das neue Wohneigentum dem Finanzierungsinstitut nachzuweisen.
Fakt ist: Die theoretischen und rechnerischen Werte der einzelnen Effizienzklassen mögen unterschiedlich sein. Die höheren Kosten sind real. Der tatsächliche Energiebedarf in modernen Neubauten ist unter Realbedingungen und in Abhängig vom Nutzerverhalten aber oftmals kaum unterschiedlich.
Jetzt gibt es zwei mögliche Entscheidungen der Bauherren:
1. "Wenn KFW 55 nicht mehr gefördert wird und mir die neuen Förderinstrumente finanziell zu aufwendig sind kann ich auch beim GEG 20 Standard bleiben. Der ist ja auch schon sehr gut"
2. "Ich will die Förderung auf jeden Fall mitnehmen und mein Haus nach dem allerneuesten Stand der Technik bauen. Die höheren Kosten für Anlagentechnik, höherwertige Gebäudehülle sind es mir wert"
Die Broschüre zum EH40-QNG von unserer Mein Ziegelhaus-Gruppe können Sie hinter diesem >>Link herunterladen. Egal, wie Ihre Wahl ist, mit Ziegel geht alles: Monolithisch, Nachhaltig, wirtschaftlich und für die Ewigkeit.
Sprechen Sie uns an. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Traumhaus aus Ziegeln.
Aktueller Stand und Ausblick "Wohnungsbaugipfel 25.09.2023"
Unter anderem hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen zur Stabilisierung der Wohnungsbaukonjunktur vorgestellt:
- Die ursprünglich für 2025 geplante Einführung des EH 40-Neubaustandards wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Die im Rahmen der Verhandlungen zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) diskutierte Einführung einer Sanierungspflicht für ineffiziente Gebäude wird von der Bundesregierung abgelehnt.
- Das Wohneigentums-Förderprogramm wird attraktiver ausgestaltet: Die für die Inanspruchnahme des Kredits zulässige Grenze des zu versteuernden Einkommens wird von 60.000 auf 90.000 Euro angehoben (bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind). Der Kredithöchstbetrag steigt um 30.000 Euro auf 170.000 Euro (bei EH 40-Standard) bzw. 270.000 Euro (bei QNG-Zertifizierung).
- Die verbilligte Abgabe bundeseigener Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau soll fortgeführt und attraktiver ausgestaltet werden.
Darüber hinaus sind unterschiedliche baurechtliche Vereinfachungen vorgesehen.
Durch eine Experimentierklausel in der TA Lärm soll die Möglichkeit geschaffen werden,
Wohnungsbau in der Nähe von Gewerbebetrieben zu forcieren.
- Bereits bekannte Maßnahmen sind die zum 1.1.2024 vorgesehene befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für den Bau von Mietwohnungen von 6% p.a. sowie der Hochlauf bei den Mitteln für die soziale Wohnraumförderung